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AutorenbildVerticas GmbH

EUDR-VERORDNUNG 2024

Neue Anforderungen für Holzprodukte – Was Unternehmen jetzt wissen müssen


Ab dem 31. Dezember 2024 tritt die neue EUDR-Verordnung (2023/115) in Kraft. Diese Verordnung regelt die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse innerhalb der EU, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.


Was bedeutet das für Unternehmen?


Die Verordnung betrifft Unternehmen, die bestimmte Holzprodukte importieren und in der EU in Verkehr bringen. Verticas, ein Unternehmen für verkaufsfördernde Produkte, fällt direkt unter diese Verordnung, wenn es als Importeur und Inverkehrbringer auftritt. Das bedeutet, dass Verticas für alle Handelsprodukte aus Holz innerhalb der EU entsprechende Sorgfaltserklärungen und Zertifikate (wie z.B. FSC-Zertifikate) von Importeuren, Großhändlern oder Herstellern einholen und auf Verlangen seinen Kunden vorlegen muss.


Uns primär betreffende Produktgruppen


Laut der Verordnung sind unter anderem folgende Produkte betroffen, wenn sie unter die Zolltarifgruppen HS-Code 4417, 4419, 4420 und 4421 fallen (Beispiele):


  • Notizbücher aus Holz

  • Holzbretter und Holzschalen für den Küchenbereich

  • Schuhlöffel aus Holz

  • und viele weitere


Nicht betroffen sind beispielsweise Produkte wie Holzpuzzles oder Holzspielzeuge, die unter die Zolltarifgruppe 9503 fallen.


Was ändert sich konkret?


Die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (VO (EU) 995/2010) wird mit Wirkung vom 30. Dezember 2024 aufgehoben. Für Produkte, die vor dem 29. Juni 2023 hergestellt und ab dem 30. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027.


Ab dem 1. Januar 2025 muss Verticas für Artikel der Tarifgruppe 44 ff eine gesonderte Sorgfaltserklärung erstellen und entsprechende Zertifikate den Zollbehörden vorlegen, um die entwaldungsfreie Herstellung der Rohstoffe nachzuweisen.


Für weitere Informationen können interessierte Parteien die vollständige Verordnung auf der Webseite von EUR-Lex einsehen oder sich direkt an Verticas wenden.


Unsere offizielle Stellungnahme zur EUDR-Verordnung sowie weitere Details finden Sie in dem bereitgestellten Dokument. Bei Fragen oder für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Account Manager oder schreiben Sie an fullservice@verticas.de.


Hier gehts zur offiziellen EU Verordnung Verordnung - 2023/1115 - EN - EUR-Lex (europa.eu).

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